|
Gebührenrechner
versicherungsmathematische Gutachten nach § 6a EStG
Der Berechnung liegen die Gebühren gem. der Allgemeinen
Preisliste zur Gutachtenerstellung zu Grunde. Die Gebühr berechnet sich nach der
Formel: Grundgebühr multipliziert mit der Wurzel aus der Anzahl der Zusagen. Die
Kosten für das PSV-Kurztetstat - soweit benötigt - sind in dieser Gebühr
enthalten. Die Gebühr wird bei automatischen Folgeaufträgen gem. Auftrag jeweils
am 1.10. eines Jahres an die allgemeine Preisentwicklung (Verbraucherpreisindex
2005 = 100, alle Abteilungen) angepasst.
Hinweis: Die Informationen und Ergebnisse dieser
Seite sind rein informativ. Wir bemühen uns, alle Informationen und
Berechnungsergebnisse so auszuweisen, wie Sie diese bei Auftragserteilung
erwarten können. Verbindlich für Sie sind die Gebühren gem. der Allgemeinen
Preisliste zur Gutachtenerstellung sowie Angebote und Auftragsbestätigungen.
Zur Berechnung nutzt diese Seite JavaScripts.
Stand der Informationen: 01.01.2009
Aktuelle Gesamtpreisliste als PDF:
Download
versicherungsmathematisches Gutachten nach HGB
Die Gebühr berechnet sich nach der Formel für
versicherungsmathematische Gutachten nach § 6a EStG. Wird mit dem Gutachten nach
HGB gleichzeitig ein Gutachten nach § 6a EStG beauftragt, so halbiert sich die
Gebühr für das Gutachten nach HGB.
Gutachten (BilMoG)
Die Gebühren für Gutachten nach BilMoG liegen noch nicht
vor.
Lastwertgutachten (Unterstützungskasse)
Die Gebühr berechnet sich nach der Formel für
versicherungsmathematische Gutachten nach § 6a EStG multipliziert mit dem Faktor
1,5.
Sonstige Gutachten
Auf Anfrage
|